Höhe des fiktiven Einkommens bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsschuldners
Nachfolgend ein Beitrag vom 12.4.2016 von Viefhues, jurisPR-FamR 8/2016 Anm. 5 Leitsätze 1. Dem Unterhaltspflichtigen darf auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist. [...]