Täter-Opfer-Ausgleich

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
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Täter-Opfer-Ausgleich

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Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Instrumentarium, um den Konflikt zwischen Täter und Opfer außergerichtlich beizulegen. Bereits das (ernsthafte) Bemühen des Täters um einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich kann eine Strafmilderung im Prozess nach sich ziehen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in § 155a , § 155b StPO und § 46a StGB geregelt. Hierdurch soll die Opferperspektive stärker in das Gerichtsverfahren einbezogen werden. Es eignen sich jedoch nicht alle Deliktsarten für diesen beiderseits freiwilligen Ausgleich, nachfolgend eine Statistik:

Täter-Opfer-Ausgleich

(Quelle: „TOA-Statistiken Deliktstruktur“ von Hans-Jürgen Kerner, Anke Eikens, Arthur Hartmann – Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2006 bis 2009, mit einem Rückblick auf die Entwicklung seit 1993. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:TOA-Statistiken_Deliktstruktur.jpg#/media/File:TOA-Statistiken_Deliktstruktur.jpg)


Das Ministerium der Justiz von Rheinland-Pfalz hat einen Flyer veröffentlicht, in dem Betroffene Motive, Abläufe und Zielsetzungen des Verfahrens des Täter-Opfer-Ausgleichs sehr gut nachvollziehen können, den Flyer finden Sie => hier

Täter-Opfer-Ausgleich
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Täter-Opfer-Ausgleich
Denise HübenthalRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)

Mühlhausen
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