Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Standort Mühlhausen

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Verfahrenskostenhilfe (VKH)

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Hilfe für Bedürftige in Familiensachen

Als eine Sonderform der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ermöglicht die Verfahrenskostenhilfe auch denjenigen die Führung von Prozessen, die aus eigenen Mitteln finanziell nicht dazu in der Lage sind. Die Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht entspricht dabei der Prozesskostenhilfe in an deren Verfahren. Denn ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Kosten, die für das Gericht anfallen (Gerichtskosten, das sind auch z.B. Sachverständigenhonorare) und denen, auf die der Rechtsanwalt einen Anspruch hat (Rechtsanwaltsvergütung).

Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt. Die Verfahrenskostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Verfahrenskostenhilfe (VKH)Hier können Sie sich ein Formular zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe herunter laden.

Gerichtskosten

Wie bereits ausgeführt heißt die Prozesskostenhilfe in Verfahren nach dem FamFG, also in Familiensachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit „Verfahrenskostenhilfe“. Regelungsgegenstand und Regelungszweck sind jedoch gleich. Zudem verweist das FamFG hinsichtlich der Verfahrenskostenhilfe weitestgehend auf die Vorschriften der Prozesskostenhilfe in der ZPO. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich der Anwaltsbeiordnung. Die Verfahrenskostenhilfe bewirkt, dass die Partei (also die Seite, die VKH erhält) auf die Gerichtskosten je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen (auch keinen Gerichtskostenvorschuss) oder Teilzahlungen zu leisten hat.

Anwaltskosten

Auf die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe, wenn das Gericht der Partei einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnet. Dies muss besonders beantragt werden. Ein Rechtsanwalt ihrer Wahl wird der Partei dann beigeordnet, wenn eine Vertretung durch Rechtsanwälte vorgeschrieben ist oder eine anwaltliche Vertretung erforderlich erscheint. Die Tatsache, dass die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist, genügt für sich gesehen nur im Bereich der Prozess-, nicht aber der Verfahrenskostenhilfe.

Quelle: Niedersächsisches Landesjustizportal

Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Denise HübenthalRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)