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Familienrechtliche Mediation
Gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten setzt sich zwischenzeitlich vermehrt die Einsicht durch, dass diese Konfliktsituationen sowohl auf der persönlichen als auf der wirtschaftlichen Ebene durch eine Mediation wesentlich schneller und für alle Parteien weniger belastend zu einem Abschluss gebracht werden können, insbesondere weil oftmals der weitere langjährige Kontakt der Konfliktparteien etwa im Zusammenhang mit der Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts für Kinder oder der Gestaltung des Umgangsrechts unabdingbar ist. Wir freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Denise Hübenthal bereits bei Eintritt in die Kanzlei OEHLMANN über die dokumentierte Qualifikation als Mediatorin verfügt. Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt absolviert derzeit ebenso eine entsprechende Ausbildung zur Erlangung dieser Qualifikation.
Vermeidung psychischer Beeinträchtigungen
Nach unseren Erfahrungen erweist sich in den meisten Fällen, dass die Durchführung eines Mediationsverfahrens ebenso zeitliche Vorteile wie auch erhebliche Kosteneinsparungen in Relation zur Durchführung eines streitigen Verfahrens mit sich bringt. Während bei der Mediation in anderen Rechtsbereichen daneben der oft gewünschte Fortbestand der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehung im Vordergrund steht, ist wesentlicher Vorteil einer Mediation im Ehe- und Familienumfeld die Vermeidung tiefgreifender psychischer und in der Folge auch physischer Beeinträchtigungen aller Beteiligten.
Von Schlammschlachten und Rosenkriegen
Nicht ohne Grund existieren zahlreiche Internetforen zum Thema sog. Scheidungskinder, Selbsthilfegruppen vom Sorgerecht ausgeschlossener Väter oder allein erziehender Mütter. Frauen und Männer befinden sich – unabhängig von einer möglichen Elternschaft, die zahlreiche eigene Problemfelder mit sich bringt – immer auch in einer gänzlich neuen persönlichen Lebenssituation als Mann oder Frau. Eine neue Partnerschaft wird begonnen oder eben auch gerade nicht. Wie geht man damit um, dass sich der ehemalige Partner einer neuen Beziehung zuwendet? Andererseits muss auch das Alleinsein wieder gelernt werden. Vielfach wird das anstehende oder laufende Scheidungsverfahren dazu benutzt, „alte Rechnungen“ zu begleichen und „Schlammschlachten“ und „Rosenkriege“ auszutragen bzw. in dem Verfahren einen neuen Lebensinhalt zu suchen bis man bemerkt, dass dies keine Lösung irgendeines Problems darstellen kann, sondern immer nur den Beginn eines neuen (dann zwingend eigenen und alleinigen) Problems.
Konstruktive Konfliktbeilegung
Die Mediation ist qua definitionem ein strukturiertes und in jeder Hinsicht freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Die Konfliktparteien sollen dabei zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen möglichst weitgehend entspricht. Der Mediator oder das Mediatoren-Team ist in erster Linie für das Verfahren verantwortlich.
Eigene Lösungsvorschläge
Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge unterbreitet, ist je nach Fallkonstellation und Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.Viele Mediatoren enthalten sich jeder fachlichen Bewertung der einzelnen Positionen der Parteien, um sich nicht dem Vorwurf der einseitigen Parteinahme auszusetzen. Unser Mediationskonzept basiert jedoch gerade in der Verhandlungsführung in erster Linie auf dem sog. Harvard-Konzept, das eine Trennung der beiden Kommunikationsebenen (Sachinhalt) und der Verhandlungsführung selbst (Meta-Ebene) vorsieht und gerade die Entwicklung verschiedener Entscheidungsoptionen vorsieht.
Mediationserfahrungen
Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN sind bereits in etlichen Fällen als Mediator berufen worden, dies in erster Linie in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, die mit ganz wenigen Ausnahmen stets einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten. Diese Erfahrungen bringen wir nunmehr auch in die familienrechtliche Konfliktlösung mit ein.
Voraussetzungen der Mediation
Wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind immer die
Freiwilligkeit
Verschwiegenheit
Eigenverantwortlichkeit der Parteien
Ergebnisoffenheit
Allparteilichkeit des Mediators