Standort Mühlhausen
Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0
Standort Leinefelde
Bahnhofstraße 46
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 330
Eigenanteil 15 €
Für eine außergerichtliche Beratung und im Einzelfall auch Schriftverkehr können Mandanten, die wenig Einkommen und kein Vermögen haben, vom Amtsgericht ihres Wohnsitzes Beratungshilfe im Familienrecht erhalten. Die Mandanten selbst zahlen dem Anwalt 15 Euro, der Anwalt erhält je nach Tätigkeiten zwischen 30 Euro und 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer aus der Staatskasse.
Beantragung beim Amtsgericht
Wir bitten darum, in derartigen Fällen den Beratungshilfeschein möglichst vor dem Termin in unserer Kanzlei bei dem zuständigen Amtsgericht abzuholen, weil bei späterer Beantragung und Ablehnung der Beratungshilfe duch das Amtsgericht der Mandant unsere Kosten selbst zu zahlen hat. Dies ist beispielsweise nicht selten bei Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten sowie bei Fragestellungen zum Kindesunterhalt der Fall, weil hier auch das Jugendamt kostenlose Hilfestellung anbietet. Ebenso bitten wir darum, den Eigenanteil in Höhe von 15 Euro in bar mitzuführen und unaufgefordert vor dem Gespräch am Empfang gegen Quittung abzugeben.
Antrag zum Download
Nachfolgend können Sie das Formular zur Beantragung von Beratungshilfe herunterladen und sich mit den dortigen Fragestellungen vertraut machen. Ggf. suchen Sie die erforderlichen Belege bereits heraus, sodass es keine Verzögerungen in der Beantragung oder Bewilligung gibt.