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    Prozessfinanzierung

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    Juristische Finanzdienstleistung

    Die Prozessfinanzierung oder besser Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt hierbei die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen. Am Markt sind seit Jahren mehrere derartiger Dienstleister tätig, so u.a.

    • FORIS AG
    • DAS Rechtsschutz Versicherung
    • ROLAND ProzessFinanz AG

    Neuer Prozessfinanzierer am Markt

    Neuerdings ist auch die OBLIGATIO GmbH als Prozessfinanzierer in dem Bereich tätig. Im Gegensatz zu anderen derartigen Dienstleistern werden auch Modelle angeboten, die dem Betroffenen einen quotalen sofortigen Liquiditätszufluss sichern. Anders als dies bei den etablierten Prozessfinanzierern der Fall ist, müssen nicht die Anwälte etwa durch Erstellung des Entwurfes einer kompletten Klageschrift nebst aller Beweisangebote, anhand derer die möglichen Erfolgsaussichten geprüft werden, in Vorleistung treten. Genau daran und der dem entsprechenden Bereitschaft der Anwälte scheitert eine ansonsten aussichtsreiche Prozessfinanzierung oft.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung bei allen Unternehmen ist im Regelfall ein Mindeststreitwert. Bei einigen Unternehmen liegt dieser bei wenigstens 50.000 €, bei der ROLAND Versicherung liegt der Mindestwert bei 100.000 €. Dafür erhält das Unternehmen im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses. Die Höhe der Beteiligungsquote ist unterschiedlich und kann auch gestaffelt sein. Geht der Rechtsstreit verloren, trägt der Prozessfinanzierer die gesamten Kosten des Verfahrens.

    Der Prozessfinanzierer finanziert in der Regel nicht nur Prozesse und Schiedsverfahren, sondern entgegen der landläufigen Meinung ebenso außergerichtliche Streitigkeiten. Auch in bereits laufende Verfahren kann der Prozessfinanzierer einbezogen werden. Die einzigen Voraussetzungen, die für eine Prozessfinanzierung erfüllt sein müssen, sind

    Mindeststreitwert (unterschiedlich)

    Gute Erfolgsaussichten

    Gute Bonität des Anspruchsgegners

    Ungeeignetheit im Einzelfall

    Mandate mit familienrechtlichem Hintergrund sind aus unserer Sicht jedoch kaum geeignet für die Einschaltung eines Prozessfinanzierers, auch wenn wir immer wieder danach gefragt werden. Sicherlich gibt es Konstellationen, in denen beispielsweise  sechsstellige Ausgleichszahlungen im Bereich des Zugewinns im Raum stehen. In derartigen Konstellationen jedoch wird das Verfahren durch uns in der Regel über die Geltendmachung eines Verfahrenskostenvorschusses (als Sonderform des Unterhaltsanspruchs) gegen den Ehegatten geltend gemacht. Den Zwischenzeitraum (unsere Tätigkeit) finanzieren / kreditieren wir in solchen Verfahren selbst.

    Geeignete Fälle

    Geeignet sind regelmäßig Fälle aus allen Rechtsgebieten, z.B. der Amtshaftung, dem Versicherungsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Kapitalanlagerecht (nach unseren Erfahrungen nur bei direkt einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dann aber bedarf es im Grunde keines Prozessfinanzierers mehr), Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Baurecht.

    Mit dem Hinweis auf die Option der Prozessfinanzierung erweitern wir unser Dienstleistungsangebot und erfüllen zugleich unsere Pflicht zur umfassenden Beratung.

    „Für manche Mandanten ist Prozessfinanzierung der letzte Ausweg, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Aber auch wirtschaftlich gut gestellte Mandanten entscheiden sich, die Prozesskosten zu verlagern, um vorhandene wirtschaftliche Aktivitäten vollständig dem Betrieb oder anderen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Prozessfinanzierung eignet sich gleichermaßen für private wie gerwerbliche Mandanten.“ Quelle: ROLAND ProzessFinanz AG

    „Für uns darf die Klärung rechtlicher Ansprüche keine Frage des Geldes sein. Die obligatio GmbH macht einen Prozess auch für Kunden führbar, die weder eine Rechtschutzversicherung noch einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, oder für diejenigen, die keine eigenen finanziellen Mittel für eine unsichere Forderung einsetzen können oder wollen. Wir übernehmen sämtliche Prozesskosten, also Honorare für Gerichte, Anwälte, Notare, Sachverständige, Gerichtsvollzieher usw. Als unser Kunde gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil die Kostenübernahme auch bei negativem Ausgang des Verfahrens gilt. Damit können Sie auch einer vermeintlich übermächtigen Gegenpartei Paroli bieten, ohne finanzielle Engpässe fürchten zu müssen.“ Quelle: Obligatio GmbH

    Prozessfinanzierung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Prozessfinanzierung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Prozessfinanzierung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Prozessfinanzierung
    Denise HübenthalRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)
    Prozessfinanzierung
    Andrea KahleRechtsanwältin