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    Allein 600 Vorschriften zu Ehe und Familie im BGB

    Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Der Fachanwalt für Familienrecht hat besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem so bezeichneten umfangreichen und anspruchsvollen Rechtsgebiet nachgewiesen und unterliegt jährlichen Fortbildungsverpflichtungen in einem Umfang von mindestens 15 Stunden. Das Familienrecht ist im vierten Buch des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und umfasst in den §§ 1297–1921 BGB immerhin über 600 Rechtsvorschriften zu Ehe und Familie.

    Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten

    Vielfach ergeben sich Überschneidungen aber auch Konfliktpotential aus den verschiedensten anderen Rechtsgebieten, hier vornehmlich aus dem Erbrecht, dem Steuerrecht und bei Unternehmerscheidungen nicht selten auch dem Gesellschaftsrecht.

    Ganzheitliche Beratung

    Nachdem wir über viele Jahre hinweg den komplexen Rechtsbereich des Familienrechts wegen der begrenzten Anzahl an sachbearbeitenden Rechtsanwälten nur für ausgewählte Mandanten aus dem bestehenden Mandantenkreis angeboten haben, verfügen wir mit der Integration von Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt mit ihren Standorten in Mühlhausen und Leinefelde-Worbis nunmehr wieder über eine langjährig erfahrene Fachanwältin für Familienrecht,  um dieses umfangreiche und anspruchsvolle Rechtsgebiet in der gewohnten professionellen Bearbeitungsqualität anbieten zu können. Gerade die genannten Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei OEHLMANN gleichermaßen über vertiefte und dokumentierte Fachkenntnisse verfügt, ermöglichen eine ganzheitlich angelegte Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Frau Rechtsanwältin Barbara Großpietsch ist schwerpunktmäßig gleichermaßen im Familienrecht tätig, hier neben der klassischen Tätigkeit in Scheidungs- und Unterhaltsverfahren zunehmend auch als zertifizierter Verfahrensbeistand. Frau Großpietsch betreut im Wesentlichen den Standort Gotha, ist aber insbesondere als Verfahrensbeistand vielfach im Ökomenischen Hainich-Klinikum in Mühlhausen anzutreffen.

    Wir beraten Sie nicht nur im Zusammenhang mit einer anstehenden Ehescheidung. Vielfach erweist es sich auch bei Beginn der Ehe als sinnvoll, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages, der gerade in mittleren und größeren Familienunternehmen den Familienmitgliedern (Gesellschaftern) bereits in der Satzung auferlegt wird. Hier kommt es oft entscheidend darauf an, welcher Güterstand gewählt wird.

    Scheidungsverbund / Folgesachen

    Im Kontext einer Scheidung werden regelmäßig auch die Bereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgang, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Haushalt Gegenstand anwaltlicher Beratung und Vertretung sein. Wir legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass sich nach unserer Erfahrung in den meisten Fällen eine konsensuale Lösung der anstehenden Problemfelder als wirtschaftlich Ziel führend darstellt. Immer wieder werden Mitglieder unserer Kanzlei auch in Mediationsverfahren involviert.

    Fachanwalt für Familienrecht
    Danuta EisenhardtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht