Häusliche Gewalt: Ein gesellschaftliches Problem

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Häusliche Gewalt: Ein gesellschaftliches Problem

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Schwere körperliche Gewalt im sozialen Nahraum

Körperliche und seelische Gewalt findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also „zu Hause“, statt und gehört für viele Opfer leider zum Alltag. Sie wird dabei überwiegend gegen Frauen durch den Partner oder ehemaligen Partner ausgeübt. Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben Gewalt in der Beziehung erlebt. Differenziert nach der Schwere der Gewalt haben zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen schwere bis sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten; ein Drittel leichte bis mäßig schwere körperliche Gewalt. Dies ist das Ergebnis der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten und in 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“.

Alle gesellschaftlichen Schichten betroffen – kaum Anzeigen

Danach kommt Gewalt in allen gesellschaftlichen Schichten und unterschiedlichen ethnischen Zugehörigkeiten vor. Ein besonders hohes Risiko besteht für Frauen in Trennungsphasen. Seit März 2014 liegen die Ergebnisse einer neuen repräsentativen Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa vor. Die Studie zeigt, dass das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiterhin enorm hoch ist. Rund 22 Prozent der befragten Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Daher gilt es, den Schutz der Betroffenen – zumeist Frauen und Kinder – durch ein breit gefächertes Unterstützungssystem zu gewährleisten. Alarmierend ist ein weiteres Ergebnis der EU-Studie, wonach zwei Drittel der weiblichen Opfer nicht zur Polizei gehen und auch keine andere Einrichtung der Hilfe aufsuchen.

Bundesweite Notrufnummer

Dieses Problem ist auch für Deutschland bekannt. Aus Scham oder Angst vor dem Täter schweigen die Opfer oft und haben kein Vertrauen zu den staatlichen Institutionen. Damit gerade diesen Frauen der Weg zur Hilfe leichter fällt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März 2013 das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen eingerichtet und unter der Telefonnummer 08000 116 016 freigeschaltet. Es bietet als dauerhafte Einrichtung betroffenen Frauen bei allen Formen von Gewalt kompetente Beratung an, und zwar anonym, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, mehrsprachig, barrierefrei und bei Bedarf mit Vermittlung in das Hilfesystem vor Ort.

Kinder als Leidtragende

Derzeit gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Leidtragende von Partnergewalt sind immer auch die im Haushalt lebenden Kinder, selbst wenn sich die Verletzungshandlungen nicht unmittelbar gegen sie richten. Gewalt zwischen den Eltern mitzuerleben, bleibt nicht ohne Folgen für ihre Entwicklung. So hat die Repräsentativstudie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland ergeben, dass Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt und beobachtet haben, später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch den (Ex-)Partner erlitten wie nicht betroffene Frauen. Diejenigen, die in Kindheit und Jugend selbst Opfer von direkter Gewalt durch Erziehungspersonen wurden, waren im Erwachsenenalter sogar dreimal so häufig wie andere Frauen von Gewalt durch den Partner betroffen. Diese Erkenntnisse müssen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes berücksichtigt werden.

Individuell-persönliche Bedingungen

Es gibt keine einzelne Ursache für häusliche Gewalt, sondern es kommen individuell-persönliche und soziale Bedingungen zusammen. Bei Partnergewalt spielt das ungleiche Geschlechterverhältnis in unserer Gesellschaft mit seinen Rollenklischees eine besondere Rolle.

(Quelle: Vorstehender Text wurde unter Verwendung von Inhalten der gemeinsamen Broschüre der Bundesministerien für Frauen und Familie sowie für Justiz „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ erstellt)

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