Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen
Bundesfinanzhof, VI-R-16/16 Urteil vom 09.03.2017 Leitsatz: Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. [...]