OLG Düsseldorf, 28.02.2020 Pressemitteilung Nr. 13/2020
In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ (vgl. Pressemitteilung vom 16.12.2019) haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert wurden. Zu finden sind sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf:

 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/index.php

Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.

Düsseldorf, 28. Februar 2020

Dr. Michael Börsch
Pressedezernent
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Leitlinien zur
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
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