Die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer wird um durchschnittlich 17% erhöht.

Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Darüber hinaus sei eine Modernisierung des Systems vorgesehen. Künftig seien monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.

Insbesondere den unterschiedlichen Anforderungen innerhalb der Betreuung könne so künftig besser Rechnung getragen werden. Und auch in der Vergütung könne angemessener und flexibler reagiert werden.

Die seit ihrer Einführung unverändert gebliebenen Stundensätze für Berufsvormünder werden um durchschnittlich 17% erhöht. Diese Erhöhung gelte entsprechend auch für die Vergütung von Pflegern und Verfahrenspflegern. Und auch der zur Differenzierung der Betreuervergütung verwendete Begriff „Heim“ werde modernisiert und an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst.

Der Gesetzentwurf setze die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um, „die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern [zu] stärken“ und „für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer […] ebenfalls zeitnah Sorge [zu] tragen“.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 27.02.2019

Bessere Vergütung für Berufsbetreuer
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