OLG Köln, Beschluss vom 13. August 2014 – I-2 Wx 220/14, 2 Wx 220/14 –, juris

Leitsatz

Einer vor dem 1. Januar 1977 durchgeführten Minderjährigenadoption kommt grundsätzlich nur eine schwache Wirkung zu; eine Verwandtschaft zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden wurde durch sie vorbehaltlich der Möglichkeit des Art. 12 § 7 Abs. 2 AdoptG nicht begründet.